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Alt 27.10.2013, 10:51
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Sollten Ihre Eltern in Zugewinngemeinschaft leben hat der eine Ehegatte einen gesetzlichen Anspruch auf 50% der Erbmasse. Die restlichen 50% werden auf drei Kinder verteilt. Dies entspräche rund 17%. Davon die Hälfte stellt den Pflichtteil dar. Den Rest können Sie sich dann selber ausrechnen. Je nach zugrundegelegtem Wert.

Voraussetzung den Pflichtteil geltend machen zu müssen ist aber auch, dass Sie testamentarisch enterbt worden sind oder im Testament nicht erwähnt werden.

Bei der Pflege der Eltern stünde ihrem Bruder zuerst einmal das Pflegegeld zu. Somit wird gesetzlich auch keine Ausgleichung mehr erfolgen - dazu bitte lesen: § 2057a BGB Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings - Erbrecht


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