AW: Bei Einzug Renovierung - bei Auszug Rückerstattung?
Danke für die Antwort.
Ich hoffe mein Vermieter sieht den Sachverhalt auch so ein, so dass uns ein Rechtsstreit erspart bleibt
Im §535 BGB das richtige zu finden ist fast wie die Nadel im Heuhaufen zu suchen.
Gruß
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