Zitat:
Ich möchte nun wissen, wer hat Recht.
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Mit Sicherheit nicht der Vermieter. Darum sollten Sie unbedingt Nägel mit Köpfen machen und einen Anwalt mit der Betreibung der Kaution beauftragen. Die Rechnung dieses Anwaltes darf dann der uneinsichtige Vermieter auch noch bezahlen.
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Rückzahlung der Mieterkaution