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Alt 24.08.2009, 14:51
baerenherz baerenherz ist offline
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Registriert seit: 24.08.2009
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Standard Reparatur Einbauküche in der Nebenkostenabrechnung

hallo, ich habe folgende frage:

bei meinem einzug war der kühlschrank der einbauküche defekt. unser vermieter ließ einen neuen einbauen. die handwerker taten sich schwer damit, die abdeckung der kühlschranktür anzubauen, es war mittlerweile auch schon abends. sie meinten sie müssten nochmal wiederkommen und eine zurechtgeschnittene abdeckung mitbringen. ich sagte, dass die tür erstmal so bleiben kann und ich den unverkleideten kühlschrank solang als magnettafel nutzen würde. die verkleidung bewahrte ich solang im trockenen keller auf. ein gutes jahr später zog ich dann schon wieder aus. bei der wohnungsabnahme sagte der vermieter schon, dass die anbringung der kühlschrankverkleidung jetzt auf meine kosten gehen würde. jetzt habe ich eine nebenkostenabrechnunng erhalten, in denen über 90 euro für eine tischlerei auftauchen, die diese verkleidung angebracht hat.
normalerweise hätte ich zu anfang ja nichts dazuzahlen brauchen, weil die einbauküche ja eigentum des vermieters ist. hat der vermieter jetzt das recht die kosten dafür zu verlangen, nur weil der zeitpunkt verschoben wurde? dadurch ist die küche ja nicht zu meinem eigentum geworden und die handwerker hätten auch damals in jedem fall nochmal anrücken müssen. tatsächlich haben sich keine anderen kosten für den vermieter ergeben nur der zeitpunkt war später. es ist dadurch auch kein mietausfall entstanden.



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