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Sonderkündigungsrecht wegen diverser Mängel in der Wohnung?
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19.11.2013, 16:59
Regenmacher
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AW: sonderkündigungsrecht
Mängel an der Mietsache berechtigen zur Mietminderung, vorausgesetzt diese sind dem Vermieter gemeldet worden. An der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ändert das aber nichts.
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