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Alt 24.08.2009, 19:15
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wohnungsbesichtigung - wann?

Hallo Vendetta,

wenn das "Chaos" durchorganisiert ist, dann ist es auch nicht unordentlich. Und es handelt sich ebenso wenig um Müll. Und gegen deine persönlichen Vorlieben Dinge aufzubewahren kann niemand etwas sagen, solange es nicht die Substanz der Wohnung angreift.

Zum Tapezieren: Oftmals sind im Mietvertrag Fristen zu Schönheitsreparaturen enthalten. Diese schließen das Malen oder auch Tapezieren der Wände mit ein. Wenn eine solche Regelung in deinem Mietvertrag enthalten ist, dann bist du unter Einhaltung gewisser Fristen auch zu diesen tätigkeiten verpflichtet.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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