Hallo Nürnberger.
Generell ist vorab eine Mietminderung für die nicht behobenen Mängel möglich. Die Mietminderung ist aber nur rechtens, wenn der Vermieter über die Schäden in Kenntnis gesetzt wurde. Ob schriftlich oder telefonisch ist hierbei egal - empfohlen auf Grund der Beweispflicht ist jedoch der schriftliche Weg.
Eine fristlose Kündigung wäre möglich, wenn die Mängel dem Vermieter mitgeteilt wurden unter Angabe einer realistischen Frist zur Beseitigung der Mängel.
Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen ist eine
fristlose Kündigung durch den Mieter möglich.
Aber auch hier würde ich empfehlen kurzfristig eine Mängelliste zu erstellen und unter Angabe einer Frist zur Beseitigung per Schreiben an den Vermieter zu senden.
Kommt er den Arbeiten nicht nach eröffnet es den Weg zur fristlosen Kündigung.
Ebenso kann eine Gesundheitsgefährdung, z.B. durch starken Schimmelbefall, zu einer fristlosen Künigung führen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach