Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 29.11.2013, 08:25
Dt-schulte Dt-schulte ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2013
Beiträge: 10
Standard Kündigungsfrist bei mündlich fortgeführtem befristetem Mietvertrag

Hallo alle zusammen,

folgendes Problem beschäftigt meine Frau und mich seit heute.

Wir bewohnen ein Haus seit dem 1.8.2008 zur Miete. Der Mietvertrag wurde damals Befristet auf drei Jahre abgeschlossen, da der Vermieter seinerzeit nicht ausschliessen konnte das er das Haus danach selber wieder bewohnt. Das war auch OK für uns.

Die Laufzeit wurde angegeben bis zum 31.07.2011, mit dem passus, die Verlängerung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen.

Zum 31.07.2011 passierte gar nix, das Mietverhältnis lief stillschweigend weiter. Irgendwann kam mal die Meldung vom Vermietet er müsse die Miete erhöhen, das haben wir akzeptiert und das wars.

Zwischendurch kam mal im Gespräch mit dem Vermieter das Thema auf, wir könnten das Haus ja kaufen. Das wurde mehr oderw eniger Ernst in Angriff genommen, da der Kaufpreis den Wert dezent überstieg.

Heute war die Kündigung im Briefkasten mit sinngemässem Wortlaut. Eigenbedarfskündigung, da unser Vermieter im Moment mehr schlecht als recht Wohnt.( Das ist auch völlig OK für uns, das er uns aus diesem Grund kündigt).er stellt uns vor die Wahl, entweder Kauf bis 31.12 oder Auszug bis 28.02.

Ich habeihn heute angerufen und ihm gesagt, das ich mit der Kündigungsfrist nicht einverstanden bin, da die Wohndauer mittlerweile 5 Jahre übersteigt und wir daher 6 Monate haben. Er meinte lapidar, aufgrund des damals geschlossenen Mietvertrages hätte er uns sogar mit einer Frist von 6 Wochen kündigen können. Wir können ja kaufen oder hätten sonst ja jetzt drei Monate zeit uns was neues zu suchen.

Irgendwie kommt mir das alles sehr komisch vor. Wie ist hier die rechtliche Lage? Ich less laufend im Netz was von gesetzlichen Regelungen bei mündlichem Vertrag, aber nichts darüber wie es sich verhält wenne s einen Vertrag gab, der aber schriftlich verlängert werden muss.

Ich sag jetzt schonmal vielen Dank.

P.S.: Zum Mieterschutzbund geh ich auch so schnell wie möglich. Ich möchte keinen Ärger, lieber einen konstruktiven Umgang miteinander als eine Konfrontation. Wir ziehen gerne vorher aus, wenn wir was adequates finden, wollen uns aber nicht mit diesen Aussagen abfertigen lassen





Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von Dt-schulte (29.11.2013 um 08:26 Uhr) Grund: Foto vom Mietvertrag hinzugefügt
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen