AW: Kündigungsfristen mündlich fortgeführter befrister Mietvertrag
Ihr Mietvertrag läuft ohne Unterbrechung seit dem 1.8.2008, also länger als 5 Jahre. Demnach gelten als Kündigungsfrist die von Ihnen erwähnten 6 Monate. Da ändert auch nichts daran, dass der Vermieter irgendwelche Klauseln in den Mietvertrag hinein interpretiert.
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