AW: Kündigungsfristen mündlich fortgeführter befrister Mietvertrag
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vielleicht können Sie mir auch etwas zum Status Mietvertrag sagen.
Gilt der damals geschlossene oder sind wir als Mieter im Moment im Status "mündlicher Mietvertrag" mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten und der damals schriftlich erstellte Mietvertrag hat aufgrund der Neufassungsklausel seine Gültigkeit verloren?
Viele Grüße
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