Hallo an alle, meinem Freund und mir ist folgendes passiert.
Wir wohnen nun seit 2 Jahren in dieser Wohnung.
Als mein Freund die Wohnung verlassen wollte, ging ich zu ihm um ihn zu verabschieden. Er öffnete die Tür und die obere Verankerung (der Bolzen in der Wand) kam aus der Wand. Es war aber "nur" der obere, wir drückten diesen wieder in die Wand, weil die Tür sonst nicht geschlossen werden konnte. Ich setzte gleich ein Schreiben an die Hausverwaltung über diesen Mangel auf und wir warten bis diese etwas unternahm. Das Problem war, wenn sich durch einen dummen Zufall, von außen jemand gegen unsere Tür gelehnt hätte und diese wäre abgeschlossen, so kam der Bolzen wieder aus der Wand und es wäre für Einbrecher ein leichtes gewesen und wir hätten keinen Versicherungsschutz.
Jetzt hat uns die Hausverwaltung eine Rechnung für die Reparatur gestellt, da der Hausmeister kam und hat eine Klebe-masse in das Loch in der Wand gefüllt und dann mussten wir diese aushärten lassen.
Wenn dies nichts bringt wurde uns gesagt, dann müsste wohl der komplette Türrahmen erneut werden. Als die Rechnung eintraf, ging ich in Widerspruch, da dies meiner Meinung nach nicht durch uns sondern durch Abnutzung und wohl auch laut dem Hausmeister durch den falschen Einbau verursacht wurde.
Mein Freund hat sich in dem Tag der Reparatur frei genommen, wer ersetzt uns diese Kosten?? Naja weiter im Text, jetzt hat die Hausverwaltung auf den Widerspruch geantwortet am 25.11 - dieses Schreiben ging in die Post am 28.11.2013 und lag heut bei uns im Briefkasten mit Frist zum 30.11.2013...haha sehr witzig. Außer das die Dame meinen Namen falsch schreibt, kommt noch die Unverschämtheit dazu, dass es heißt die Wohnungstür sehr wohl im im täglichen Gebrauch liegt durch uns als Mieter.
Dazu zählt auch die Verankerung, da diese mit der Wohnungseingangstür verbunden ist. (Diesem kann ich nicht zustimmen- ich denke die Verankerung gehört nicht dazu gehört).
Sie schreiben weiter, nach Rücksprache mit dem Hausmeister, teilte uns dieser mit, dass die Verankerung durch den unsachgemäßen Gebrauch, z.B Türen platzen, beschädigt wurde. (was zu beweisen ist und auch nicht der Wahrheit entspricht-wir schmeißen keine Türen zu)
Ihren Widerspruch lehnen wir daher ab. Ihre Zahlung erwarten wir bis zum 30.11.21013 auf das Ihnen bekannte Konto.
Bitte schließen Sie die Tür ordentlich.(das ist eine Frechheit!!)
Wer hat schon Erfahrungen mit dem Thema oder kann eine Rechtsgrundlage nennen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar