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Alt 27.08.2009, 20:22
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Reparaturen vom Fachmann

Hallo LW73,

solange du die Kosten der Reapratur nicht zu übernehmen hast, oder es sich um umlagefähige Reparaturen handelt, kann der Vermieter entscheiden, wen er zur Reparatur zu Rate zieht.

Sollte jedoch aus der Reparatur ein Mangel entstehen oder sie sollte unfachmännsich ausgeführt werden, hast du natürlich auch den Anspruch auf eine Ersatzreparatur.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit einem freundlichen Gruß,


Mietrecht Einfach
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