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Alt 18.12.2013, 12:28
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe bei Kindern aus 1. Ehe

Hallo,

bitte lesen Sie dazu einmal hier zum Erbrecht des Ehegatten:
Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Gesetzlich erhält der Ehegatte ein Viertel, im Stand der Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel des Erbes - somit die Hälfte. Der restliche Anteil wird auf die Kinder aufgeteilt.

Statt einer Eintragung auf einen Ehegatten würde ich über ein Berliner Testament nachdenken - oder auch gemeinschaftliches Testament. Lesen Sie dazu bitte hier:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber


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