Hallo,
bitte lesen Sie dazu einmal hier zum Erbrecht des Ehegatten:
Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber
Gesetzlich erhält der Ehegatte ein Viertel, im Stand der Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel des Erbes - somit die Hälfte. Der restliche Anteil wird auf die Kinder aufgeteilt.
Statt einer Eintragung auf einen Ehegatten würde ich über ein Berliner Testament nachdenken - oder auch gemeinschaftliches Testament. Lesen Sie dazu bitte hier:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach