Versorgungsfreibetrag bei Vermächtnis?
Ich habe folgende Frage:
Wenn die Ehefrau ihre Kinder zu Alleinerben eingesetzt hat und der Ehemann "nur" als Vermächtnissnehmer ein Vermächniss in Höhe von 700000 Euro erhält, kann er dann den Freibetrag Ehegatte (500000 Euro) und den besonderen Versorgungsfreibetrag (256000 Euro) einsetzen, so dass hier keine Erbschaftssteuer für ihn anfällt?
D.h. die Frage ist, ob der besondere Versorgungsfreibetrag nur für Erben oder auch für Vermächnisnehmer gilt?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort!
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