Hallo Sepp,
diese Befürchtung bzgl. der Nutzung von Tauschbörsen ist sicher nicht unbegründet.
Und ich weiß auch nicht, was dort ein Vertrag zur Regelung helfen sollte.
Denn wenn eine Abmahnung und Kostennote beim Anschlussinhaber ins Haus flattert, ist er in der Beweispflicht. Und das ist sicher nicht ganz einfach. Dort einen Untervertrag zu
präsentieren reicht sicher nicht aus, da er nicht die Unschuld beweist ...
In diesem Sinne wäre ich extrem vorsichtig, wenn es um solche Geschichten, wie das Teilen eines DSL- und Telefonanschlusses angeht.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach