Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 02.01.2014, 12:23
Dt-schulte Dt-schulte ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2013
Beiträge: 10
Standard AW: Kündigungsfrist bei mündlich fortgeführtem befristetem Mietvertrag

Hallo,

ich muss dieses Thema nochmal auffrischen.

Ich habe den Wiederspruch abgesendet. Darin bin ich auf §575 eingegangen, sowie §573. Sprich ich geh nicht von einem befristeten Mietvertrag aus und beharre auf 6 Monate Kündigungsfrist. ( Ich stelle gerne eine Kopie des Mietvertrages sowie der Kündigung und des Wiederspruches online)

Mein Vermieter war von diesen Aussagen nicht sonderlich erfreut, sondern besteht darauf, dadurch das der Mietvertrag immer wieder mündlich verlängert wurde, gelten eigentlich nur 6 Wochen, er gibt uns aber gnädigerweise bis zum 28.02.2014 Zeit.
Sollten wir nicht aussziehen und ihm entstehen weitere Kosten, dann würde er uns die in Rechnung stellen.

Ich bin mir gerade nicht sicher, bewege ich mich hier auf dünnem Eis oder kann ich mich entspannt zurücklehnen und die Dinge laufen lassen. Er möchte jetzt erstmal einen Anwalt aufsuchen, ich bin mir aber nicht sicher, ob das bei mir schon Not tut.

Vielen Dank und viele Grüße.
Mit Zitat antworten