Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Einzugsermächtigung, die Bestandteil eines Mietvertrags ist/war. Der Mietvertrag wurde seinerzeit mit dem Objekteigentümer abgeschlossen, der damals allerdings schon durch eine Verwaltungsfirma vertreten wurde. Zum Anhang gehörte eine Einzugsermächtigung für die Miete, die namentlich allerdings nur auf die Verwaltungsfirma ausgestellt wurde.
Nun hat der Verwalter gewechselt. Der alte Verwalter hat mir schriftlich erklärt, dass die Einzugsermächtigung damit endet und mir die Bankverbindung des neuen Verwalters mitgeteilt.
Und jetzt frage ich mich, ob ich immer noch vertraglich verpflichtet bin, dem neuen Verwalter eine Einzugsermächtigung auszustellen, oder ob ich die Miete wieder eigenständig überweisen kann.
Wäre toll, wenn jemand dazu etwas sinnvolles sagen kann!
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