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Alt 06.01.2014, 15:15
Falla Falla ist offline
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Standard AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil

Danke für die flotte Antwort. Naja, so extrem klar ist mir das nicht. Es gibt da nämlich mehrere Dinge, die für mich etwas wiedersprüchlich sind:

1. Die Einzugsermächtigung ist nun mal als Bestandteil des Mietvertrags im selbigen aufgeführt (wörtlich ist dort "die" Ermächtigung genannt und nicht "eine").

2. In der Ermächtigung steht außerdem, dass diese "unwiederruflich gilt, längstens jedoch bis zur Vertragskündigung". Das irritiert mich schon etwas. Hätte ich wohl besser vorher schon schreiben können. Demnach hätte der alte Verwalter das ja eigentlich auch nicht einfach so einstellen können, oder?

3. Und dann ist es eben so, dass im Mietvertrag die Firma ja als Vertreter des Eigentümers schon genannt wird. Vom Eigentümer ist zwar bei der Lastschrifterteilung nicht mehr die Rede, aber ich weiß nicht ob ein Richter einem das im Zweifelsfall um die Ohren hauen würde. Der Mietvertrag selbst bleibt ja auch weiter gültig, ohne dass etwas neu unterschrieben wurde.
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