AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
Naja, ich hatte für den neuen Verwalter gesagt, dass ich einen Dauerauftrag für die Miete eingerichtet habe. Und er meinte dann ja nee, das geht ja so nicht, die Ermächtigung sei ja Vertragsbestandteil und ich solle jetzt eine Ermächtingung ausstellen. Das wäre zwar kein Weltuntergang aber es hat mich einfach etwas geärgert und deswegen möchte ich gerne wissen, ob das so sein muss oder nicht.
Und diese Lastschriftklauseln sind mittlerweile doch ziemlich verbreitet, oder nicht? Dann wären diese Vertrag ja alle rechtwidrig, zumindest wenn sie nur zusammen mit dem Mietvertrag gekündigt werden können?
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