Was denn jetzt? Im Eingangsbeitrag hört sich das aber ganz anders an
Zitat:
Der alte Verwalter hat mir schriftlich erklärt, dass die Einzugsermächtigung damit endet und mir die Bankverbindung des neuen Verwalters mitgeteilt.
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Darum ist für mich hier Schluss. Fragen Sie einen Anwalt, wie Sie sich verhalten sollen:
Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt
Sie sollten sich aber von Anfang an klarer ausdrücken als Sie es hier im Forum gemacht haben.