Hallo,
eine Einwilligung Ihres Partners brauchen Sie meiner Kenntnis nach nicht.
Der Einfluss auf ein Erbe hängt hierbei auch von der Formulierung des Testaments ab.
Der wichtigste Aspekt wäre wohl die Scheidung. Lesen Sie dazu bitte einmal hier:
Der Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich) bei der Scheidung
Sicher ist der dritte Unterpunkt
3. Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet? für Sie interessant.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach