Schenkung an Dritte / Anfrage bei Nachlass
Hallo,
ich habe 2007 von einer Bekannten (Nicht verwand) 24.500 Euro überwiesen bekommen die ich dann für sie angelegt habe und ihr die Zinsen ausbezahlt habe. 2008 bzw. 2009, das weis ich nicht mehr genau hat sie mit den Rest der 24500 der noch übrig war nach 2-3 Abhebungen geschenkt. Wir haben jedoch nichts schriftlich gemacht nur mündlich und sie hat mir den Rest überlassen. 2012 ist meine Bekannte leider verstorben und nun bekomme ich eine Brief von ihrer Nachlasspflegerin in dem diese anträgt was mit dem Geld passiert ist, da ein Kontoauszug von meinem Konto bei ihr aus dem Jahr 2007 gefunden wurde.
Ich weis nun nicht was ich ihr antworten soll bzw. welche Auswirkungen es für mich hat. Kann ich ihr das so schildern. Muss ich was zurückzahlen.
Danke Mit freundlichen Grüßen Müller
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|