Hallo,
ob die Schenkung möglicherweise anteilig auf die Erbmasse angerechnet wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Lesen Sie dazu bitte einmal hier:
Rückforderungsrecht Schenkung
Vielleicht kann das schon weiterhelfen. Andernfalls würde ich Ihnen raten unsere Beratung zu nutzen.
Erbrecht Einfach