Gehört das Auto des Erblassers in die Erbmasse?
Mein Vater hat vor 2 Jahren nach dem Tod meiner Mutter wieder geheiratet.Er brachte ein Auto mit in die Ehe.Nun ist er voriges Jahr verstorben und dumm wie ich war hab ich der Ehefrau noch etwas Zeit gelassen,weil ich glaubte nach dem schrecklichen Ereignis braucht man noch nicht gleich über Erbschaft und co zu reden.Nun ist mir zugetragen wurden das sie schon anfängt Sachen meines Vaters zu verkaufen. Sie hat keine Fahrerlaubnis und trotzdem will sie sich die Schadensfreiheitsrabatte übertragen lassen. Nun meine Fragen,darf das die Versicherung machen? Und fällt das Auto unter die Erbmasse? Darf das Auto ohne Zustimmung der anderen Erben überhaupt im Strassenverkehr bewegt werden? L.G.
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