Nach Ihrer Schilderung würde ich auch sagen, dass Sie 3/4 und Ihre Schwester 1/4 am Grund und Boden halten.
Meiner Kenntnis nach gilt bei der Schenkung als Ansatz der Wert abzgl. anteiliger Schulden. Die höhe der Schenkungssteuer können Sie dann hier grob ermitteln:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Ein Freibetrag von 20.000 EUR und ein Steuersatz nach Steuerklasse II mit 15% oder 20%, je nach Restwert, sollten hier zum Tragen kommen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach