Nö, natürlich nicht. Entweder ist Ihr Vermieter total unwissend oder ein Schlitzohr, oder beides. Eine Mieterhöhung, egal wie hoch, muss immer begründet werden. Entweder durch einen Mietspiegel der Gemeinde, oder durch Nennung von 3 Vergleichswohnungen.
Weiteres hier:
Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete