Wirkung der Annahme Pflichtteil
Hallo
habe eine kurze Frage:
Wenn aufgrund eines Testamentes der Pflichtteil zur Wirkung kommt und dieser angenommen (eingefordert) und auch gezahlt wird, sind dann damit alle weiteren Erbansprüche abgegolten?
Hintergrund ist ein Erbrechtsstreit, wo das Testament angezweifelt wurde und der potentielle Erbe einen Erbschein beantragt hatte, dessen Erteilung widersprochen wurde. Damit stehen derzeit de facto dem Erben nur der Pflichtteil zu. Der Erbe hat nun das Verfahren abgebrochen, ein Urteil des Nachlassgerichts ist nicht ergangen stattdessen wurde die Zahlung des Pflichtteils angemahnt. Der Pflichtteil wurde daraufhin bezahlt.
Vielel Dank im Voraus
foxromeo
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