Natürlich geht das nicht. Der Mieter hat aber bei nicht funktionierender Heizung im Winter das Recht eine saftige Mietminderung vorzunehmen. Über genaue Höhe und wie vorzugehen ist sollte der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht befragt werden:
Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt