AW: Wer erbt, wenn der Erbe vor dem Erblasser stirbt?
Hallo! Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Ich habe allerdings noch eine Zusatzfrage: 1.Wenn man nun einen Nacherben bestimmen will, muss das a. durch ein neues Testament geschehen? b. kann das durch eine Ergänzung des Testament, das bereits beim Amtsgericht liegt, geschehen oder c. kann ein handschriftlich abgefasstes Schreiben des Erblassers, in dem er einen Nacherben benennt, diesen Zweck erfüllen? Danke im voraus. M.M.
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