Hallo,
ich möchte Ihnen erst einmal raten sich hier zum Thema Nachlassverwalter einzulesen:
Nachlassverwalter - Erbrecht Ratgeber
Da Sie bereits anwaltlich vertreten sind, sollten Sie diese Option auch mit Ihrem Anwalt besprechen. Nach Schilderung der Sachlage, wäre der Einsatz eines Nachlaßverwalters aber gut denkbar.
Erbrecht Einfach