Ausgleichszahlung unter Geschwistern
Meine Frau und ich wollen unser Haus durch Schenkung unseren beiden Kindern übergeben. Ein Kind möchte das Haus übernehmen und darin wohnen und müsste seinem Geschwister eine entsprechende Ausgleichszahlung leisten. Wir haben gehört, dass diese i.a. mit weniger als 50% des Hauswertes angesetzt wird, da das Geschwister den Auszahlbetrag anlegen und damit Kapitalerträge erwirtschaften kann, während für die Immobilie Rücklagen für Erhaltungsaufwand gebildet werden müssen. Gibt es für den %-Satz der Ausgleichszahlung verbindliche Richtlinein / Vorschriften oder muss er zwischen den Beteiligten vereinbart werden?
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