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Alt 12.09.2009, 14:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

Hallo Günni,

meines Wissens nach hat der Mieter Anspruch auf Erstattung der Kosten, die eine Renovierung oder Modernisierungsmaßnahme mit sich bringen. Ob dies nur bei Renovierungen gilt, die durch den Vermieter veranlasst sind und nicht durch den Mieter wie in deinem Fall, kann ich leider nicht genau sagen. Aber ich meine es wäre der Fall.

Denn es ist ja so, dass der Mieter, der einen neuen Bodenbelag fordert - und diesen auch bekommt - damit rechnen muss, dass er die Wohnung teils zu räumen hat, um die Arbeiten nicht zu behindern. Dann auch noch die Miete zu kürzen halte ich nicht für angemessen (je nachdem wie lange die Arbeiten andauerten).

Die Frage ist, ob dem Mieter in diesem Falle überhaupt Kosten entstanden sind. Wurde denn die ganze Wohnung neu verlegt oder nur ein Teil? Musste der Mieter in einem Hotel Unterkunft suchen?

Ich würde erst einmal versuchen bei dem Mieter schriftlich eine Grundlage für die Mietminderung abzufragen. Vielleicht gibt das weiteren Aufschluss.

Des Weiteren sollten im Mietvertrag ja auch Renovierungsfristen vereinbart worden sein, die sich ggf. auch auf den Bodenbelag beziehen. Ich kann auch nicht den Zustand beurteilen, aber 5 Jahre klingt meiner Meinung nach nicht alt. Auch für Laminat nicht. Aber ich weiß auch nicht, was vorher in der Wohnung für ein Fußboden verlegt war.

Notfalls kann das Ganze immernoch am Ende über eine Kautionskürzung bei Auszug reguliert werden. Mehr kann ich auf Grund des oben dargelegten Sachverhaltes leider nicht helfen.

Ich hoffe es war trotzdem ein kleiner Anfang.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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