Hallo,
bitte fragen Sie bei Ihrer Bank noch einmal genau nach, was für ein Dokument benötigt wird. Ich nehme an, dass es sich dabei um einen Erbschein handelt. Lesen Sie dazu bitte hier:
Erbschein - Erbrecht Ratgeber
Da Ihr Mann das Erbe nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen hat (6 Wochen nach Bekanntwerden des Todesfalles), ist er verpflichtet dieses nun auch anzunehmen.
Erbrecht Einfach