Tochter aus 1. Ehe enterben
Hallo,
ich bin heute das erste Mal im Forum und erhoffe mir einige Anworten. Hier meine Fragen:
Wir haben eine Immobilie erworben und zu je 50% eingetragen im Grundbuch. Wir haben jeweils ein Kind aus erster Ehe. Ich möchte nun ein Testament erstellen, in dem stehen soll, dass ich meine Tochter enterben möchte. Sie soll keinesfalls Nutzniesser der Immobilie werden. Kann ich bestimmen was sie erben soll, z. B. nach meinem Tode eine gewisse Geldsumme oder dergleichen und ist das dann sozusagen der Pflichtteil?
Ich weiss nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe, aber ich habe Angst, dass meine Frau, sollte ich vor sie sterben, von meiner Tochter auf deutsch gesagt "nackig" gemacht wird. Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen oder kann mir einen Rat geben. Vielen Dank im Voraus.
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