Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 20.02.2014, 10:38
Murphy Murphy ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2014
Beiträge: 2
Standard Tochter aus 1. Ehe enterben

Hallo,

ich bin heute das erste Mal im Forum und erhoffe mir einige Anworten. Hier meine Fragen:

Wir haben eine Immobilie erworben und zu je 50% eingetragen im Grundbuch. Wir haben jeweils ein Kind aus erster Ehe. Ich möchte nun ein Testament erstellen, in dem stehen soll, dass ich meine Tochter enterben möchte. Sie soll keinesfalls Nutzniesser der Immobilie werden. Kann ich bestimmen was sie erben soll, z. B. nach meinem Tode eine gewisse Geldsumme oder dergleichen und ist das dann sozusagen der Pflichtteil?

Ich weiss nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe, aber ich habe Angst, dass meine Frau, sollte ich vor sie sterben, von meiner Tochter auf deutsch gesagt "nackig" gemacht wird. Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen oder kann mir einen Rat geben. Vielen Dank im Voraus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen