AW: Tochter aus 1. Ehe enterben
Hallo,
Sie sollten in Ihrem Testament ausdrücklich die Enterbung der Tochter festhalten!
Dennoch besteht natürlich Anspruch auf den Pflichtteil. Sollten Sie Ihr zusätzlich eine Geldsumme vermachen, so wird dieser Betrag auf den Pflichtteil angerechnet.
Erbrecht Einfach
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