AW: Tochter aus 1. Ehe enterben
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wenn ich Sie recht verstehe heisst das, dass ich nicht ausdrücklich im Testament formulieren kann, was meine Tochter erben soll, sie dennoch Anspruch auf Ihren Pflichtteil hat? Wenn ich sie enterben möchte, bzw. wenn ich nicht möchte, dass sie Anspruch auf einen Pflichtteil hat, kann ich nicht genau testamentarisch festlegen was sie bekommen soll und das wärs dann? Ich würde sie dann nicht enterben sondern das was sie bekommen soll als Vermächtnis deklarieren. Geht das?
|