Hallo Michael Müller, entschuldige bitte die verspätete Antwort. Der Beitrag ist bei mir irgendwie untergegangen.
Es ist in seinem Falle recht einfach, denn ich sehe das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Mieter gegeben: Informationen zur
fristlosen Kündigung durch den Mieter findest du unter vorhergehendem Verweis.
Ich sehe ich zum einen die fehlende Mängelbeseitigung durch den Vermieter. Wichtig wäre hierbei, dass die Mängel schriftlich mitgeteilt wurden. Es ist zwar nicht Pflicht, vereinfacht jedoch die Beweisführung. Denn nicht behobene Mängel gereichen zu einer fristlosen Kündigung aus. Darüber hinaus berechtigen sie zu einer Mietminderung seit Kenntnisnahme seitens des Vermieters.
Zweiter Punkt wäre hierbei die Gesundheitsgefährdung. Dein Freund sollte sicher kein Problem haben, sich hier von einem Arzt oder auch anhand von Fotografien der Herde zur Gesundheitsgefährdung einen aussagekräftigen Nachweis zu schaffen. Im Flle des Arztes durch ein Attest oder eine Beurteilung.
Dann bleibt ihm dennoch wieder der Weg zum Amt und Mitteilung der geänderten Verhältnisse. Aber das müsste er dann sicher auch schaffen.
Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne (kurzfristig) für weitere Fragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach