AW: Gas-Therme - Wer zahlt die Reparatur?
Die Reparatur der Gastherme ist meiner Meinung nach vom Vermieter zu tragen. Ob die Wartungskosten bei einer fehlenden Formulierung im Mietvertrag vom Mieter übernommen werden müssen, ist eine andere, durchaus interessante Frage, die aber hier unerheblich ist.
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