Liebes Forum,
ich muss mich gerade mit folgendem Fall beschäftigen:
Die Oma hat per Testament ihr Erbe an zwei Erben verteilt. Das Grundstück an den Nachbarn, ihren persönlichen Besitz an ihren Mann (mein Opa). Der Opa war bereits verstorben, der Nachbar schlägt das Erbe aus. Nun gehen beide Erbteile an die einzige Tochter - meine Mutter.
1. Frage: Handelt es sich hier um zwei getrennte Erbteile nach
§ 1951 BGB, von denen meine Mutter nur einen hätte ausschlagen können?
Falls "ja", wird es nun für mich interessant. Denn sie hat insgesamt ausgeschlagen. Ich bin nun Erbe wegen Ausschlagens der Mutter.
2. Frage: Sind die beiden Teile noch getrennt? Ist das Ausschlagen der Mutter
ein Grund wegen dem ich zum Erbe berufen bin? Oder sind es
zwei Gründe, also etwa Ausschlagen der gesetzlichen Erbfolge
und Ausschlagen der Verfügung von Todes wegen?
Bin gespannt und
vielen Dank im Voraus!
OmasLiebster