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Alt 12.09.2009, 16:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

Hallo Günni.

Dann würde ich an deiner Stelle wirklich mal schriftlich anfragen, wie sich der Wert der Mietminderung ergibt. Bestenfalls unter Angabe gesetzlicher Vorschriften des Mieters.

Und mal schauen, was dann da kommt.


Lieben Gruß,


Mietrecht Einfach
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