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Alt 25.02.2014, 12:43
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Tochter aus 1. Ehe enterben

Hallo,

natürlich können Sie ausdrücklich regulieren, was Ihre Tochter erhalten soll (z.B. 20.000 EUR). Sie sollten dabei nur darauf achten, dass der Wert des Pflichtteils dabei nicht unterschritten wird, damit im Nachhinein keine Ausgleichsansprüche mehr seitens der Tochter angemeldet werden können.


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