AW: Tochter aus 1. Ehe enterben
Hallo,
natürlich können Sie ausdrücklich regulieren, was Ihre Tochter erhalten soll (z.B. 20.000 EUR). Sie sollten dabei nur darauf achten, dass der Wert des Pflichtteils dabei nicht unterschritten wird, damit im Nachhinein keine Ausgleichsansprüche mehr seitens der Tochter angemeldet werden können.
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