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Alt 25.02.2014, 13:33
Eisenhut Eisenhut ist offline
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Standard AW: Tochter aus 1. Ehe enterben

Wenn ich Ihr Anliegen richtig verstehe, wollen Sie Ihre Tochter eigentlich nicht wirklich enterben, Sie möchten nur, dass sie keinen Anteil an der Wohnung erhält, stattdessen Geld. Richtig? Die Sorge, dass Ihre Frau im Falle Ihres vorzeitigen Todes aus der Wohnung raus muss, könnte doch auch mit einem lebenslangen Wohnrecht aus der Welt geschafft werden? Was meinen den Spezialisten dazu?
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