AW: Tochter aus 1. Ehe enterben
Wenn ich Ihr Anliegen richtig verstehe, wollen Sie Ihre Tochter eigentlich nicht wirklich enterben, Sie möchten nur, dass sie keinen Anteil an der Wohnung erhält, stattdessen Geld. Richtig? Die Sorge, dass Ihre Frau im Falle Ihres vorzeitigen Todes aus der Wohnung raus muss, könnte doch auch mit einem lebenslangen Wohnrecht aus der Welt geschafft werden? Was meinen den Spezialisten dazu?
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