Hallo,
bitte lesen Sie doch einmal hier zum Pflichtteil:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Meines Erachtens nach, ist die Bitte um Ermittlung des Nachlasswertes noch keine Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches. Dies sollten Sie sich aber von einem Anwalt bestätigen lassen, da dieser auch mit dem weiteren Verfahren betraut werden müsste.
Ich wünsche viel Erfolg,
Erbrecht Einfach