Hallo lena.
Mietrückstand ist unter gewissen Voraussetzungen ein Grund für die fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Einzelheiten zur
fristlosen Kündigung vom Vermieter kannst du unter vorhergehendem Verweis nachlesen.
Dort wirst du unter anderem herausfinden, das ein Mietrückstand von einer halben Monatsmiete nicht zu einer fristlosen Kündigung gereicht. Somit ist der Vermieter im Unrecht!
Sollte er ggf. doch Recht haben, so hast du die Möglichkeit die Kündigungsfrist von 14 Tagen durch eine drohende Obdachlosigkeit als Härtefall verlängern zu lassen.
Dennoch ist der Vermieter in der Beweispflicht und zusätzlich muss der ordnungsgemäße Kündigungsgrund in der fristlosen Kündigung des Vermieters angegeben sein.
Als erstes solltest du schriftlich um eine Zahlungsaufstellung bitten mit genauer Aufzeichnung der Rückstände. Ebenso solltest du der Kündigung widersprechen. Damit nimmst du den Vermieter in die Beweispflicht.
Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,
Mietrecht Einfach