Hallo Sabinchen,
so einfach ist es leider nicht. Der Gesetzgeber knüpft feste Vorschriften an die Anforderungen an ein Testament. Welche das sind können Sie hier nachlesen:
Testament richtig schreiben und Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Eine Alternative wäre ein sogenanntes Nottestament. Lesen Sie zum Nottestament:
Nottestament Arten und Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Hierbei sollten Sie auch bedenken, dass Sie als Alleinerbin eingesetzt werden und ein Passus aufgenommen wird, dass Ihre Schwester mit Übertragung des Grundstücks bereits vor dem Ableben abgefunden wurde.
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