Zitat:
Bin da gerade etwas ratlos ...
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Dann sollten Sie sich hier:
Heizkostenverordnung schlau lesen. Diese Berechnung ist schon seit dem vorigen Jahrhundert nicht mehr zulässig, denn bei 2 Mietparteien im Haus muss zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden.
Dazu muss dieser Verbrauch durch Messgeräte an den Heizkörpern ermittelt werden. Mehr dazu finden Sie in oben genannter Verordnung.