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Alt 15.09.2009, 16:37
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Schimmelbefall

Hallo corsamaus,

mündliche Mitteilungen sind generell imer schlecht für den Mieter. Auch wenn man denkt, es würde das Mietverhältnis ggf. belasten, so solte man immer den schriftlichen Weg für die Mitteilung von Mängeln wählen. Dies dient einfach der Beweiskraft für einen Fall wie Euren.

Ich sehe bei Euch die folgenden Möglichkeiten:
Ihr könntet dem Vermieter anbieten auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden. Sollte es Euch gelingen hat der Vermieter keinen Mietverlust und solte euch (in der Regel) frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen.

Ein anderer Weg wäre die fristlose Kündigung wegen dem Schimmelbefall selbst. Voraussetzung bei solchen Mängeln ist jedoch, dass sie dem Vermieter mitgeteilt wurden unter Auflage einer Frist zur Beseitigung. Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen, ist die fristlose Kündigung durch den Mieter zulässig. Hinzu kommt noch die Gesundheitsgefährdung. Problematisch ist nur, dass die Mitteilung bei Euch auf mündlichem Wege erfolgte und ihr somit in der Beweislast seid. Vielleicht gibt es ja Zeugen für Eure Aussagen, das könnte das Ganze ggf. ein wenig vereinfachen, aber auch zu einer grichtlichen Auseinandersetzung führen, was ja eigentlich vermieden werden sollte.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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