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Alt 22.03.2014, 21:32
Sarah12 Sarah12 ist offline
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Standard AW: Nebenkosten kürzen bei pauschaler Abrechnung?

Der Eigentümer wohnt mit im Haus, bewohnt also selbst 1 Partei

Zitat:
Für Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt gilt, die Ausnahmeregelung, dass hier Mieter und Vermieter eine Vereinbarung über die Verteilung und Abrechnung der Heizkosten treffen können, die dann den Regelungen der Heizkostenverordnung vorgeht, dies also praktisch außer Kraft setzt (siehe § 2 HeizkostenV
Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht
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