Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 22.03.2014, 21:52
karieger karieger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2014
Beiträge: 1
Standard Grundstückskauf von Erbengemeinschaft mit 18 Erben

Guten Abend,
für unseren Fall muss ich etwas ausholen:
Vor einem Jahr sind wir an eine Erbengemeinschaft herangetreten, der ein Grundstück gehört, dass wir gern kaufen wollen. Es hat sich herausgestellt, dass es 18 Erben sind :-( Wie dem auch sei, mittlerweile haben alle zugestimmt und wir können eigentlich zum Notar - eigentlich! Leider ist im Vorgespräch beim Notar herausgekommen, dass ein Verstorbener aus der Erbengemeinschaft nicht von seinen Geschwister (ebenfalls Erben des Grundstücks!) beerbt wurde, da alle sein Erbe ausgeschlagen haben. (2011 hat eine Neffe als Letztes ausgeschlagen). Daraufhin habe ich mich beim Nachlassgericht erkundigt, was zu tun ist, um auch diesen Anteil (0,6%!!!!!!) des Grundstücks zu kaufen! Die Rechtspflegerin meinte, wir sollen einen schriftlichen Antrag mit dem GBA schicken. Nun sind zwei Wochen vergangen und wir wissen nicht, wie es weiter geht? Kann das Nachlassgericht nun nochmal nach Erben suchen oder müssen die einen Nachlasspflger bestellen, der uns dann den Anteil am Grundstück verkauft? Wir wollen eigentlich dieses Jahr bauen, so dass wir in den nächsten 2 Monaten gern den Notarvertrag unter Dach und Fach hätten. Wie lange dauert es üblicherweise, bis der Nachlasspfleger bestellt ist? Wochen oder Monate? Wie lange lässt der sich dann Zeit für seinen Beschluss? Der Anteil beläuft sich übrigens in Geld ausgedrückt auf ca 450EUR! also Peanuts!!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen