AW: Sohn enterbt - Ausgleich Schenkung an Erben?
Hallo, meiner Kenntnis nach beziehen sich die Ausgleichspflichten bei Schenkungen auf die Beschneidung von Pflichtteilen gesetzlicher Erben. Ob Sie als "entfernte Verwandte" auch Anspruch auf einen Ausgleich haben, kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen.
Da die Gegenseite auch einen Anwalt eingeschaltet hat, kann ich Ihnen auch nur zu diesem Schritt raten, um am Ende auf der sicheren Seite zu sein.
Gerne hätte ich Ihnen vorab eine tendenzielle Information geliefert, hoffe aber, dass Sie uns auf dem Laufenden halten, da diese Frage sicher auch andere Forennutzer interessieren könnte.
viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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